der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012
in der Stadt Pattensen
Die Höhe der Hebesätze der Grundsteuer hat sich gegenüber dem Kalenderjahr 2011 bisher nicht geändert, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet wird. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betrugen 400 v.H. in 2011.
Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2012 wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, die in den zuletzt erteilten Grundbesitzabgabenbescheiden festgesetzt worden sind. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht und bis zum 30. September 2011 die Entrichtung der Grundsteuer als Jahresbetrag beantragt haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2012 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Jahr 2012 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Die Klage ist gegen die Stadt Pattensen, Der Bürgermeister, Auf der Burg 1-2, 30982 Pattensen zu richten.
Hinweis
Soweit in den im Jahre 2011 und danach zugestellten Steuer- und Abgabebescheiden Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und/ oder Niederschlagswasser-gebühren festgesetzt wurden, sind diese Beträge in der zuletzt veranlagten Höhe ebenfalls zu den zuvor genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Pattensen, 18.01.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister
(Griebe)